Anfang Dezember hat der Bundestag über das Chancen-Aufenthaltsrecht der Ampel-Regierung abgestimmt. Das neu eingeführte Chancen-Aufenthaltsrecht sieht vor, dass abgelehnte Asylbewerber dauerhaft in Deutschland bleiben können, auch ohne Aufenthaltsrecht. Aus Sicht der CDU/CSU besteht kein Bedarf für diese Neuregelung. Denn bereits jetzt gibt es Möglichkeiten für Ausreisepflichtige, langfristig legal in Deutschland zu bleiben. So sah die bisherige Rechtslage vor, dass Ausreisepflichtige zum Beispiel durch Mitwirkung an der Klärung ihrer Identität eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis erlangen konnten. Das ist aus unserer Sicht die richtige Reihenfolge: Wer an der Klärung seiner Identität mitwirkt und Chancen zur Integration nutzt, dem wird eine Brücke in die Legalität gebaut. Diese Logik führt die Ampel-Regierung mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht jetzt ad absurdum.
Darüber hinaus senkt die Ampel die Voraufenthaltszeiten. Nach der Neuregelung wird diese bei Jugendlichen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres von vier auf drei Jahre gesenkt, für alle anderen ausreisepflichtigen Personen auf vier bis sechs Jahre. Die Voraufenthaltszeiten berechnen die Dauer des Asylverfahrens mit ein. Da sich dieses oft über mehrere Jahre erstreckt, ist nicht auszuschließen, dass ein langes Asylverfahren künftig automatisch in ein Aufenthaltsrecht mündet. Damit wird das eigentliche Asylrecht für die Bleibeperspektive de facto umgangen. Das Chancen-Aufenthaltsrecht riskiert, die Balance zwischen Humanität und Steuerung aus dem Gleichgewicht zu bringen.