Anne König

CDU-Abgeordnete: Home Office – Steuerliche Nachteile für Grenzpendler beenden

Kreis Kleve/Kreis Heinsberg/Kreis Viersen/Kreis Borken. Der Kreis Klever Bundestagsabgeordnete Stefan Rouenhoff hat sich gemeinsam mit den CDU-Abgeordneten Anne König, Wilfried Oellers, Dr. Martin Plum, Catarina dos Santos und Jens Spahn an den Bundesfinanzminister gewandt und ihn dazu aufgefordert, steuerliche Nachteile für Grenzpendler, die seit 1. Juli 2022 wieder gelten, aufzuheben.

Grenzpendler in die Niederlande werden grundsätzlich am Arbeitsort besteuert. Home-Office-Tage der Grenzpendler werden gemäß Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden jedoch im Land des Wohnsitzes besteuert. Zu Beginn der Corona-Pandemie hatten sich die Niederlande und Deutschland darauf geeinigt, dass das Einkommen von Grenzpendlern nur in dem Staat besteuert wird, in dem die Arbeit normalerweise geleistet worden wäre. Unter dieser Regelung hat ein Arbeitnehmer aus Deutschland, der normalerweise in den Niederlanden arbeitet, aber aufgrund der pandemischen Situation im Home Office arbeiten musste, seine Steuern weiterhin in den Niederlanden und nicht in Deutschland gezahlt. Diese Regelung gilt jedoch seit dem 1. Juli 2022 nicht mehr.

„Das mobile Arbeiten aus dem Home Office heraus ist für viele Arbeitnehmer eine dauerhafte Realität geworden. Deshalb muss die aktuell geltende bürokratische Rechtslage inklusive steuerlicher Nachteile an die neue Arbeitswelt angepasst werden. Der Bundesfinanzminister ist gefordert, hier schnellstmöglich mit unseren niederländischen Partnern Abhilfe zu schaffen und die arbeitnehmerfreundliche Regelung, die bis Ende Juni gegolten hat, wieder einzuführen“, so Rouenhoff.

 

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