Ich freue mich, Ihnen und Euch auch in dieser Ausgabe meines Newsletters #AnnE-Mail wieder von den wichtigsten Neuigkeiten aus der Bundespolitik und meinem Wahlkreis zu berichten.
Liebe Leserinnen und Leser,
bei uns im Westmünsterland wird die Energiewende nicht nur diskutiert, sie wird seit Jahrzehnten gelebt. Unsere landwirtschaftlichen Familienbetriebe haben in erheblichem Umfang in Biogas-, Photovoltaik- und Windenergieanlagen investiert. Die Bioenergie trägt bei uns 15 bis 20 Prozent zur landwirtschaftlichen Wertschöpfung bei, sichert zehntausende Arbeitsplätze im ländlichen Raum und stärkt die regionale Kreislaufwirtschaft.
Umso mehr bereitet mir der aktuelle Referentenentwurf zum EEG 2027 Sorgen. Das vorgesehene Ausschreibungsvolumen ist so gering, dass rund zwei Drittel unserer Bestandsanlagen die Produktion einstellen müssten. Das wäre nicht nur ein herber Schlag für unsere Region, es wäre auch energiepolitisch unvernünftig. Denn Biogas ist mit rund 36 Terawattstunden Stromerzeugung die einzige erneuerbare Stromquelle, die regelbar ist und damit genau dann liefert, wenn Sonne und Wind es nicht tun. Allein durch die Flexibilisierung des Bestandes – ohne zusätzliche Biogaserzeugung, ohne zusätzlichen Substrateinsatz – könnte die installierte Leistung von heute 8,6 Gigawatt auf rund 30 Gigawatt im Jahr 2040 wachsen. Eine aktuelle Metastudie der Universität Erlangen-Nürnberg beziffert die volkswirtschaftlichen Vorteile dieser Flexibilisierung auf mindestens 7,8 Milliarden Euro jährlich.
Nach vielen Gesprächen mit Anlagenbetreibern, Projektierern und Verbänden aus dem Wahlkreis habe ich deshalb einen Forderungskatalog mit 18 konkreten Punkten an Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche und den Parlamentarischen Staatssekretär Stefan Rouenhoff geschickt. Die wichtigsten Forderungen möchte ich Ihnen hier vorstellen:
Verlässliche Perspektive für den Anlagenbestand. Das Ausschreibungsvolumen muss auf mindestens 2,5 Gigawatt pro Jahr bis 2032 angehoben werden, die geplanten 500 Megawatt reichen bei Weitem nicht aus. Zudem braucht es eine zweite Vergütungsperiode von 15 Jahren, denn Investitionen in Motoren, Gasspeicher und Wärmenetze amortisieren sich nicht in kurzen Anschlusszeiträumen. Die endogene Mengensteuerung im Ausschreibungsverfahren, die bezuschlagbare Mengen künstlich verknappt, muss gestrichen werden.
Faire Vergütung für gesicherte Leistung. Für neue Erdgaskraftwerke plant die Bundesregierung eine Kapazitätsvergütung von bis zu 244 Euro je Kilowatt und Jahr. Biogasanlagen erhalten für dieselbe Leistung derzeit nur 100 Euro. Ich fordere eine Anhebung des Flexibilitätszuschlags auf mindestens 130 Euro je Kilowatt. Damit bleibt erneuerbare gesicherte Leistung aus Biogas immer noch deutlich günstiger als fossile Neubaukapazität. Konsequenterweise sollte der Flexibilitätszuschlag auch in denselben Umlagemechanismus überführt werden, über den die neuen Gaskraftwerke finanziert werden: Wenn Erdgaskraftwerke über eine Umlage finanziert werden können, muss das für erneuerbare Speicherkraftwerke erst recht gelten. Das entlastet zugleich den Klima- und Transformationsfonds.
Kleine Hofanlagen stärken. Gerade güllebasierte Anlagen leisten einen doppelten Beitrag: zur Stromerzeugung und zur Emissionsminderung in der Tierhaltung. Deshalb fordere ich, die Bagatellgrenze auf mindestens 500 Kilowatt anzuheben und den Kleinanlagenzuschlag auf 2 Cent je Kilowattstunde zu erhöhen. Auch der Maisdeckel gehört gestrichen – er erzeugt in der Praxis vor allem Bürokratie und Rechtsunsicherheit.
Bürokratie abbauen, Genehmigungen erleichtern. Die Flexibilisierung scheitert vielerorts nicht an der Technik, sondern am Baurecht. Die baurechtliche Privilegierung muss den heutigen Anlagengrößen angepasst werden, Speicherkraftwerke an Satellitenstandorten nahe an Wärmesenken brauchen eine eigene baurechtliche Grundlage, und die störfallrechtliche Ungleichbehandlung von Biogas gegenüber Erdgas muss beendet werden.
Biomethan langfristig absichern. Biomethan ist die regenerative Alternative, mit der unser Gasnetz auf heimische Energieträger umgestellt werden kann und anders als Wasserstoff bereits heute verfügbar. Dafür braucht es Netzanschlusssicherheit über mindestens 20 Jahre, einen verlässlichen Rechtsrahmen für die Einspeisung, einen ambitionierten Hochlauf der Biotreppe bis hin zu 100 Prozent im Jahr 2040 sowie wirksamen Schutz vor bereits im Ausland geförderten oder falsch zertifizierten Importmengen.
Und vor allem: Tempo. Das Gesetzespaket muss unmittelbar nach der Sommerpause ins parlamentarische Verfahren, damit die Novelle pünktlich zum 1. Januar 2027 in Kraft treten kann. Jede Verzögerung verlängert die Investitionsunsicherheit und jede Anlage, die jetzt vom Netz geht, ist für die Versorgungssicherheit unwiederbringlich verloren.
Unsere Landwirtschaft und die Bioenergiebranche stehen bereit, ihren Beitrag zu einer sicheren, bezahlbaren und dezentralen Energieversorgung zu leisten. Was sie brauchen, sind verlässliche und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen.
Wer in den letzten Jahren auf seine Gehaltsabrechnung geschaut hat, hat es gespürt: Die Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung haben sich seit 2022 mehr als verdoppelt. Was viele nicht wissen: Die Ausgaben der Krankenkassen steigen seit drei Jahren um knapp acht Prozent jährlich, doppelt so stark wie im Durchschnitt der 2010er Jahre. Allein im ersten Quartal dieses Jahres lag der Anstieg erneut bei 7,7 Prozent. Hätten wir nicht gehandelt, wäre das Defizit der Krankenkassen bis 2030 auf rund 44 Milliarden Euro angewachsen. Was das konkret bedeutet hätte, lässt sich beziffern: Für eine Arbeitnehmerin mit einem Monatsgehalt von 3.500 Euro allein im kommenden Jahr 380 Euro Mehrbelastung und bis 2030 wären daraus 800 Euro jährlich geworden, hälftig getragen von Beschäftigten und Arbeitgebern.
Damit ist jetzt Schluss. Am 10. Juli haben wir im Deutschen Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen, noch am selben Tag hat der Bundesrat zugestimmt. Das Ziel ist klar: Wir kehren zurück zu finanzieller Stabilität in der gesetzlichen Krankenversicherung und wir entlasten die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, die die Kostenexplosion der vergangenen Jahre allein schultern mussten.
Wie funktioniert die Reform?
Das Grundprinzip ist einfach und fair: Kein Ausgabenbereich wird ausgenommen, alle leisten einen Beitrag und zwar grundsätzlich in dem Maße, wie sie an den Ausgaben der Krankenkassen beteiligt sind. Kern der Reform ist eine Obergrenze für den Kostenanstieg: Für die Jahre 2027 bis 2029 dürfen die Ausgaben in den Leistungsbereichen um die sogenannte Grundlohnrate minus einen Prozentpunkt wachsen. Die Grundlohnrate bildet die gesamtwirtschaftliche Lohnentwicklung ab, für 2027 wird sie derzeit auf etwa 4,5 Prozent geschätzt. Das heißt: Die Ausgaben dürfen weiter wachsen, auch deutlich oberhalb der Inflation aber eben nicht mehr doppelt so schnell wie die Löhne, aus denen sie finanziert werden. Genau dieses Auseinanderlaufen von Einnahmen und Ausgaben war die Ursache der Beitragsexplosion.
Auch die pharmazeutische Industrie leistet ihren Beitrag: Der Herstellerabschlag für Patent-Arzneimittel steigt von 7 auf 15,5 Prozent; das entlastet die Krankenkassen bis 2030 um rund zwölf Milliarden Euro. Im parlamentarischen Verfahren haben wir hier auf Planungssicherheit geachtet: Statt eines schwankenden, dynamischen Abschlags gilt nun ein fester Wert, damit die Unternehmen am Pharmastandort Deutschland verlässlich investieren können.
Der Bund muss seiner Verantwortung nachkommen – der Anfang ist gemacht
Ein Punkt liegt mir persönlich besonders am Herzen: die Gesundheitskosten der Bürgergeldempfänger. Derzeit zahlt der Bund den Krankenkassen eine monatliche Pauschale von 144 Euro je Grundsicherungsempfänger, das deckt die tatsächlichen Kosten bei weitem nicht. Die Differenz tragen bislang die Beitragszahler. Das ist nicht in Ordnung, denn die Absicherung von Grundsicherungsempfängern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die aus Steuermitteln finanziert werden muss und nicht aus den Beiträgen der Versicherten.
Hier haben wir im parlamentarischen Verfahren einen wichtigen Anfang durchgesetzt: Der Bund erhöht seinen Beitrag 2027 auf eine Milliarde Euro statt der ursprünglich geplanten 250 Millionen. Bis 2031 steigt die Summe auf 2,75 Milliarden Euro, die Pauschale je Empfänger wächst damit auf 237 Euro – ein Plus von 65 Prozent. Ich persönlich bin überzeugt: Das kann nur ein Zwischenschritt sein. Perspektivisch muss der Bund diese Kosten vollständig übernehmen. Dafür werde ich mich weiter einsetzen. Erfreulich ist auch: Die zunächst vorgesehene Kürzung des allgemeinen Bundeszuschusses an die GKV fällt geringer aus als geplant. 2027 sind es 1,35 statt zwei Milliarden Euro.
Sorgen ernst genommen: Wo wir nachgebessert haben
In den vergangenen Monaten haben mich viele Zuschriften erreicht: von Hausärztinnen und Hausärzten, von Psychotherapeuten, von Kieferorthopäden, von Pflegediensten und von besorgten Patientinnen und Patienten aus dem Westmünsterland. Diese Rückmeldungen habe ich sehr ernst genommen, und viele der Sorgen sind in die parlamentarischen Beratungen eingeflossen. An etlichen Stellen haben wir den ursprünglichen Entwurf spürbar verbessert:
Für die Praxen vor Ort war die Sorge groß, dass Sparmaßnahmen die Versorgung gefährden. Wichtig ist mir deshalb die Klarstellung: Die Vergütungen wachsen weiter, orientiert an der Lohnentwicklung. Es geht um eine Dämpfung des Ausgabenanstiegs, nicht um Kürzungen. Zugleich bauen wir Bürokratie ab, die gerade in den hausärztlichen Praxen wertvolle Zeit kostet: So entfällt künftig der Konsiliarbericht vor Beginn einer Psychotherapie, wenn die Behandlung ohnehin auf ärztliche Überweisung oder im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung erfolgt. Das entlastet Hausärzte und Therapeuten gleichermaßen und beschleunigt den Zugang zur Behandlung.
Bei der Psychotherapie gab es besonders viele besorgte Rückmeldungen. Hier haben wir sichergestellt: Alle bereits begonnenen Behandlungen werden bis zu ihrem Abschluss (bis 2028) ohne Abzüge weitervergütet. Niemand muss eine laufende Therapie abbrechen. Zudem ist gesetzlich abgesichert, dass die Rückführung der psychotherapeutischen Vergütungen in das reguläre Budget nicht zu Honorarverschiebungen in andere Fachbereiche führt.
Bei der Kieferorthopädie sah der ursprüngliche Entwurf vor, dass nur noch Fachzahnärzte kieferorthopädische Leistungen abrechnen dürfen, gerade im ländlichen Raum hätte das Versorgungslücken gerissen. Auch hier haben wir nachgebessert: Zahnärzte mit gleichwertiger Qualifikation oder anerkannter praktischer Erfahrung können weiterhin behandeln. Das sichert die Versorgung auch bei uns in der Region.
Und bei der beitragsfreien Familienversicherung haben wir den Familienschutz deutlich ausgeweitet: Der Beitragszuschlag von 2,5 Prozent für mitversicherte Ehepartner gilt nicht für Eltern mit Kindern bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr; im Entwurf war noch das siebte Lebensjahr vorgesehen. Beitragsfrei mitversichert bleiben außerdem Kinder, Eltern von Kindern mit Behinderung, pflegende Angehörige, Partner über der Regelaltersgrenze sowie Ehepartner mit erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Auch die Krankenhäuser werden entlastet
Unsere Krankenhäuser stecken mitten im Transformationsprozess der Krankenhausreform und brauchen Verlässlichkeit. Deshalb haben wir den finanziellen Druck verringert und zugleich Bürokratie abgebaut: Die verpflichtende Anwendung des Pflegepersonalbemessungsinstruments wird aufgehoben, die Kommission für die ärztliche Personalbemessung abgeschafft. Zusätzlich hat die Bundesregierung in der Einigung mit den Ländern weitere 550 Millionen Euro für die Krankenhäuser ab 2027 in Aussicht gestellt. Wichtig dabei: Die Pflegepersonaluntergrenzen als solche bleiben verbindlich. Gute Personalausstattung und Qualität stehen nicht zur Disposition. Tarifsteigerungen für das Personal werden weiterhin bis zur Obergrenze voll und darüber hinaus zur Hälfte refinanziert; faire Löhne in der Pflege bleiben damit möglich und gewollt.
Ein erster Schritt, die Strukturreform folgt
Bei aller Bedeutung dieses Gesetzes will ich ehrlich sein: Es ist ein erster, notwendiger Schritt, aber nicht das Ende der Arbeit. Beitragsstabilität allein löst die strukturellen Probleme unseres Gesundheitswesens nicht. Deshalb wird die FinanzKommission Gesundheit, auf deren Grundlage bereits dieses Gesetz erarbeitet wurde, nun einen zweiten Bericht vorlegen und Vorschläge für die anstehende Strukturreform machen. Dabei wird es um die grundsätzlichen Fragen gehen: Wie organisieren wir Versorgung effizienter? Wie sichern wir Qualität und Erreichbarkeit, gerade im ländlichen Raum wie bei uns im Westmünsterland? Ich werde diesen Prozess eng begleiten und unsere Anliegen dort einbringen.
Der Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day hat uns alle tief erschüttert. Menschen, die friedlich für Freiheit und Vielfalt auf die Straße gegangen sind, wurden Ziel islamistischen Terrors. Meine Gedanken sind bei den Opfern, ihren Angehörigen und allen, die in diesen Tagen um geliebte Menschen bangen. Wer Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Lebensweise mit Gewalt einschüchtern will, greift die Grundwerte unseres Rechtsstaates an.
Umso wichtiger ist, dass wir jetzt die richtigen Konsequenzen ziehen. In der SPD wird derzeit über eine Änderung des Artikels 3 unseres Grundgesetzes diskutiert. Ich verstehe den Wunsch nach einem sichtbaren Zeichen, und diese Debatte mag gut gemeint sein. Aber ich sage auch ganz ehrlich: Den Opfern und ihren Angehörigen hilft sie nicht. Wer verletzt wurde, wer um sein Leben bangen musste, wer einen geliebten Menschen verloren hat, braucht keine Textänderung im Grundgesetz, sondern Schutz vor dem nächsten Anschlag. Eine Verfassungsänderung stoppt keinen Gefährder und verhindert keinen einzigen Angriff. Sie wäre politische Symbolik zu Lasten echter Sicherheitspolitik und würde der Politik erlauben, Handlungsfähigkeit zu zeigen, ohne tatsächlich zu handeln.
Dabei gilt: Unser Grundgesetz schützt schon heute alle Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Identität. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach klargestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht und der Gleichheitssatz wirksamen Schutz bieten. Was fehlt, ist nicht der Verfassungstext. Was fehlt, ist die konsequente Bekämpfung der eigentlichen Bedrohung: islamistischer Terrorismus und extremistische Gewalt.
Statt über Symbolik zu debattieren, brauchen wir jetzt Maßnahmen, die Menschenleben tatsächlich schützen. Dazu gehören die konsequente Durchsetzung geltenden Rechts und ein entschlosseneres Vorgehen gegen bekannte Gefährder. Bundesinnenminister Dobrindt hat dazu die elektronische Fußfessel ins Gespräch gebracht. Unsere Sicherheitsbehörden müssen ihre bestehenden Befugnisse voll ausschöpfen können. Wir brauchen mehr Möglichkeiten für Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam, die konsequente Abschiebung ausländischer Straftäter und islamistischer Gefährder sowie die grundsätzliche Anwendung des Erwachsenenstrafrechts bei Heranwachsenden, die schwerste Gewalt- und Terrortaten begehen.
Wer es mit dem Schutz von Menschen ernst meint, investiert in Prävention, in Härte gegen Gefährder und in funktionierende Sicherheitsbehörden und nicht in symbolische Verfassungstexte, die an der Realität der Betroffenen vorbeigehen.
Wenn ich bei uns im Westmünsterland im Handwerksbetrieb, auf dem Hof, im Familienunternehmen unterwegs bin, höre ich einen Satz immer wieder: „Wir würden ja gerne, aber der Papierkram frisst uns auf.” Umso mehr freut es mich, dass Digitalminister Karsten Wildberger und sein Ministerium für Digitales und Staatsmodernisierung jetzt geliefert haben:
Mitte Juli hat er im zweiten sogenannten Entlastungskabinett ein umfangreiches Streichpaket vorgelegt, das quer durch etliche Lebens- und Wirtschaftsbereiche geht. Seit dem Auftakt im November 2025 sind so über 40 konkrete Maßnahmen zusammengekommen, die Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen um insgesamt mehr als zehn Milliarden Euro pro Jahr entlasten.
Was mich an Wildbergers Ansatz überzeugt, ist die Grundsatzentscheidung dahinter: EU-Vorgaben, die wir in Deutschland über die Jahre verschärft und verkompliziert haben, werden wieder auf das europäische Maß zurückgeführt. Und Berichtspflichten sollen künftig nicht mehr die Regel sein, die man mühsam abschaffen muss, sondern die Ausnahme, die ein Ministerium eigens begründen muss. Das dreht die Logik des Staates um: weg von kleinteiliger Kontrolle, hin zu mehr Vertrauen in die Menschen und Betriebe, die selbst am besten wissen, was für sie richtig ist.
Und die Liste trifft wirklich etliche Bereiche: Unternehmen sollen künftig komplett digital und deutlich schneller gegründet werden können. Beim Wohnungsbau wird es leichter, von teuren Baustandards abzuweichen, damit schneller und günstiger gebaut werden kann.
Viele Betriebe fallen aus der aufwendigen Nachhaltigkeitsberichtspflicht heraus. Für unsere Landwirtinnen und Landwirte – und das ist mir für den Kreis Borken besonders wichtig – werden Melde- und Dokumentationspflichten in der Tierhaltung reduziert. Beim Meister-BAföG, bei Steuerverfahren, im Vergaberecht und bei Genehmigungen für Strom- und Glasfasernetze wird ebenfalls entschlackt. Selbst kleine Dinge zeigen die neue Richtung:
Die gesonderte Prüfpflicht für Wasserkocher und Kaffeemaschinen im Büro entfällt. Sicherheit bleibt, überflüssige Kontrolle geht.
Mir ist bewusst: Bürokratie, die über Jahrzehnte gewachsen ist, verschwindet nicht über Nacht. Entscheidend ist, dass die Entlastung bei Ihnen ankommt – im Betrieb, auf dem Hof, im Alltag. Gut deshalb, dass das Wildberger-Ministerium dranbleibt: Zum Jahresende ist bereits die nächste Runde angekündigt, und über sein Meldeportal sind schon mehr als 25.000 Hinweise auf überflüssige Regeln eingegangen. Wenn auch Sie und ihr im Unternehmen oder Verein an einer Vorschrift verzweifeln, von der niemand mehr weiß, wozu sie gut sein soll: Schreiben Sie und schreibt ihr mir gerne. Ich nehme die Hinweise mit nach Berlin.
Herzliche Grüße
Anne König
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