Ich freue mich, Ihnen und Euch auch in dieser Ausgabe meines Newsletters #AnnE-Mail wieder von den wichtigsten Neuigkeiten aus der Bundespolitik und meinem Wahlkreis zu berichten.
Mit dem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ haben sich Union und SPD auf 34 Reformmaßnahmen verständigt. Ziel des Pakets ist es, die Wirtschaft anzukurbeln, den Arbeitsmarkt zu modernisieren, Unternehmen von Bürokratie zu entlasten und die sozialen Sicherungssysteme zukunftsfest aufzustellen. Zu den Maßnahmen gehört auch eine Anhebung der Pauschalsteuer für Minijobs von zwei auf fünf Prozent. Damit werden Minijobs für viele Arbeitgeber bereits spürbar teurer.
Gerade deshalb darf die Debatte über Minijobs nicht auf das Gastgewerbe beschränkt werden. In unserem ländlich geprägten Wahlkreis sind auch die Landwirtschaft, das Handwerk, der Einzelhandel und viele mittelständische Betriebe auf flexible Beschäftigungsmodelle angewiesen. Saisonale Arbeitsspitzen, Erntezeiten oder kurzfristige Personalausfälle lassen sich häufig nur mit Minijobs bewältigen. Für viele Betriebe sind sie ein unverzichtbarer Bestandteil ihrer Personalplanung und leisten einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Stärke unserer Region.
Umso klarer lehne ich den Vorschlag ab, Minijobs langfristig abzuschaffen und vollständig in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu überführen. Selbstverständlich kann über Verbesserungen und Anpassungen der bestehenden Regelungen gesprochen werden. Eine pauschale Abschaffung würde jedoch an den Bedürfnissen vieler Betriebe vorbeigehen. Reformen müssen die unterschiedlichen Anforderungen der einzelnen Branchen berücksichtigen. Gerade die Landwirtschaft, das Gastgewerbe, das Handwerk und viele mittelständische Unternehmen sind auf flexible Beschäftigungsmodelle angewiesen und dürfen nicht zusätzlich belastet werden.
Mit dem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ haben sich Union und SPD auf 34 Reformmaßnahmen verständigt. Ziel des Pakets ist es, die Wirtschaft anzukurbeln, den Arbeitsmarkt zu modernisieren, Unternehmen von Bürokratie zu entlasten und die sozialen Sicherungssysteme zukunftsfest aufzustellen. Zu den Maßnahmen gehört auch eine Anhebung der Pauschalsteuer für Minijobs von zwei auf fünf Prozent. Damit werden Minijobs für viele Arbeitgeber bereits spürbar teurer.
Gerade deshalb darf die Debatte über Minijobs nicht auf das Gastgewerbe beschränkt werden. In unserem ländlich geprägten Wahlkreis sind auch die Landwirtschaft, das Handwerk, der Einzelhandel und viele mittelständische Betriebe auf flexible Beschäftigungsmodelle angewiesen. Saisonale Arbeitsspitzen, Erntezeiten oder kurzfristige Personalausfälle lassen sich häufig nur mit Minijobs bewältigen. Für viele Betriebe sind sie ein unverzichtbarer Bestandteil ihrer Personalplanung und leisten einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Stärke unserer Region.
Umso klarer lehne ich den Vorschlag ab, Minijobs langfristig abzuschaffen und vollständig in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu überführen. Selbstverständlich kann über Verbesserungen und Anpassungen der bestehenden Regelungen gesprochen werden. Eine pauschale Abschaffung würde jedoch an den Bedürfnissen vieler Betriebe vorbeigehen. Reformen müssen die unterschiedlichen Anforderungen der einzelnen Branchen berücksichtigen. Gerade die Landwirtschaft, das Gastgewerbe, das Handwerk und viele mittelständische Unternehmen sind auf flexible Beschäftigungsmodelle angewiesen und dürfen nicht zusätzlich belastet werden.
Angesichts unserer älter werdenden Gesellschaft ist eine umfassende Rentenreform besonders dringend, wenn die Rentenbeiträge nicht immer weiter steigen und das Rentenniveau nicht sinken soll.
Mit den Empfehlungen der Rentenreformkommission ist der Weg zu einer generationengerechten Alterssicherung vorgezeichnet, muss aber auch nochmals auch kritisch geprüft werden.
Im einzelnen steht ein neues Verständnis der Altersvorsorge. Künftig soll nicht mehr allein die gesetzliche Rente im Fokus stehen, sondern das Zusammenspiel aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge. Als Orientierungsgröße schlägt die Kommission eine Nettoersatzquote von 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens über alle drei Säulen hinweg vor.
Ein zentraler Reformvorschlag ist die Einführung einer kapitalgedeckten Komponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung nach schwedischem Vorbild. Hierfür sollen individuelle, eigentumsgeschützte Vorsorgekonten aufgebaut werden, die schrittweise über einen zusätzlichen, paritätisch finanzierten Beitrag gespeist werden. Zugleich empfiehlt die Kommission, den Nachhaltigkeitsfaktor wieder einzuführen und zu stärken, damit die Folgen des demografischen Wandels künftig stärker bei der Rentenanpassung berücksichtigt werden.
Auch beim Renteneintritt werden Änderungen vorgeschlagen. Nach 2031 soll die Regelaltersgrenze schrittweise an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden. Der abschlagsfreie Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte soll auslaufen. Gleichzeitig sieht der Bericht Erleichterungen für Menschen vor, die aus gesundheitlichen Gründen ihren langjährig ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können. Nach einer individuellen Gesundheitsprüfung sollen Versicherte mit mindestens 35 Versicherungsjahren unter bestimmten Voraussetzungen bis zu zwei Jahre abschlagsfrei oder bis zu fünf Jahre mit Abschlägen früher in Rente gehen können. Damit sollen insbesondere langjährige Erwerbsbiografien in körperlich oder psychisch belastenden Berufen stärker berücksichtigt werden.
Darüber hinaus empfiehlt die Kommission, neu gegründete, bislang nicht obligatorisch abgesicherte Selbstständige grundsätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Für bereits Selbstständige wird ein Einbeziehungsmodell mit Widerspruchsmöglichkeit vorgeschlagen. Menschen mit niedrigen Renten sollen durch einen Freibetrag in der Grundsicherung besser gestellt werden. Eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze oder die Einbeziehung weiterer Einkommensarten in die Finanzierung empfiehlt die Kommission hingegen ausdrücklich nicht.
Auch die Beamtenversorgung und die Altersversorgung der Abgeordneten werden aufgegriffen. Eine Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung empfiehlt die Kommission nicht. Stattdessen sollen zentrale Reformen wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen, die Voraussetzungen für Verbeamtungen überprüft und ausreichende Pensionsrücklagen aufgebaut werden. Für die Altersversorgung der Abgeordneten werden zwei Modelle vorgeschlagen: entweder eine Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung mit ergänzender Versorgung oder eine entsprechende Übertragung der Reformen auf die bestehende Altersentschädigung. Der Bericht enthält damit weitreichende Vorschläge für die künftige Ausgestaltung der Alterssicherung. Diese werden daher in den kommenden Monaten sorgfältig zu prüfen und politisch abzuwägen sein, bevor über ihre Umsetzung entschieden wird.
In den vergangenen Sitzungswochen habe ich im Deutschen Bundestag eine Rede zu Menschenhandel sowie zur sexuellen und wirtschaftlichen Ausbeutung von Menschen gehalten. Dieses Thema ist mir ein besonderes Anliegen, weil ich nicht hinnehmen will, dass Menschen in unserem Land wie eine Ware behandelt werden, in Bordellen, aber auch in Hotels oder Großküchen.
Anlass meiner Rede war die erste Lesung des Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung. Mit diesem Gesetz setzen wir eine EU Richtlinie um und verbessern den Schutz der Betroffenen. Wir erweitern den Straftatbestand des § 232 StGB, sodass künftig auch Ausbeutung im Zusammenhang mit Leihmutterschaft, illegaler Adoption und Zwangsheirat erfasst wird, und führen erstmals eine allgemeine Nachfragestrafbarkeit ein: Wer Dienste in Anspruch nimmt und weiß oder wissen müsste, dass die betroffene Person Opfer von Menschenhandel ist, soll künftig strafbar sein.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ordnet das Menschenhandels- und Sexualstrafrecht neu; Zwangsprostitution wird endlich klar als Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung eingeordnet.
Fachberatungsstellen, Sozialträger, Strafverfolgungsbehörden und Aussteigerinnen der Prostitution berichten seit Jahren übereinstimmend von körperlicher Gewalt, schweren gesundheitlichen Schäden, Einschüchterung, Angststörungen, Depressionen, Suchterkrankungen und massiven Traumafolgen.
Wir brauchen ein Sexkaufverbot nach dem Nordischen Modell. Das bedeutet für mich: Entkriminalisierung der Prostituierten, strafrechtlicher Zugriff auf Freier, Zuhälter und Betreiber, Verbot des Sexkaufs und belastbare Ausstiegshilfen, die Frauen eine echte Perspektive jenseits von Gewalt und Abhängigkeit eröffnen.
Soziale Medien können Kinder und Jugendliche unter dauernden Druck setzen: ständige Erreichbarkeit, suchtfördernde Feeds und problematische Inhalte belasten Konzentration, Schlaf und psychische Gesundheit. Gleichzeitig stehen Eltern unter dem Stress, all diese Plattformen und Risiken im Blick behalten zu müssen, oft ohne ausreichend Zeit, technische Kenntnisse und Unterstützung.
Digitale Angebote gehören heute selbstverständlich zum Alltag von Kindern und Jugendlichen, aber beim Schutz ihrer Rechte sind die großen Plattformen und die Politik bislang nicht konsequent genug. Genau hier setzt das neue Positionspapier der CDU/CSU Bundestagsfraktion an, das ich in dieser Woche maßgeblich mit erarbeitet und in die Fraktion eingebracht habe: Wir zeigen sehr konkret, wie Kinder und Jugendliche im Netz besser geschützt und Eltern spürbar entlastet werden können.
Im Papier schlagen wir verbindliche Altersgrenzen und eine echte Altersprüfung nach dem Digital Services Act vor, damit Social Media Dienste Kinder nicht länger mit einem Klick auf „Ich bin über 13“ durchwinken können. Wenn Plattformen suchtfördernde Designs wie endlose Feeds und dauernde Push Nachrichten einsetzen oder Kinder mit nicht altersgerechten Inhalten konfrontieren, soll das künftig klare rechtliche Folgen haben – ähnlich wie bei einem Jugendschutzverstoß in der analogen Welt.
Eine Schlüsselrolle übernimmt die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz: Sie soll mehr Befugnisse und Ressourcen erhalten, um Plattformen zu kontrollieren, strukturelle Schutzmaßnahmen wie sichere Voreinstellungen, Filter und Meldesysteme durchzusetzen und zugleich kindgerechte digitale Angebote zu fördern. So wird aus einer eher beratenden Stelle eine starke Aufsichtsbehörde, die nicht nur Empfehlungen gibt, sondern verbindliche Vorgaben macht und deren Einhaltung überprüft.
Darüber hinaus setzen wir im Positionspapier auf bessere Unterstützung für Eltern, Schulen und pädagogische Fachkräfte. Unser Ziel ist eine geschützte Teilhabe: Kinder und Jugendliche sollen die Chancen der digitalen Welt nutzen können, ohne dass Suchtmechanismen, extreme Inhalte oder digitale Gewalt ihren Alltag bestimmen
Ich wünschen Euch und Ihnen sowie allen Familien erholsame Sommerferien, sonnige Tage und viele schöne gemeinsame Erlebnisse. Möge die Sommerzeit Gelegenheit bringen, etwas zur Ruhe zu kommen. Oft entstehen in dieser Zeit neue Gedanken, Zuversicht und frische Ideen.
Herzliche Grüße
Anne König
Einfach Newsletter abonnieren und immer auf dem Laufenden sein!